Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme bei SmartShoppingAds

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme bei SmartShoppingAds

Einführung:

1&1 Internet AG, Elgendorfer Str. 57, D-56410 Montabaur (nachfolgend 1&1) stellt im Internet unter der Domain www.SmartShoppingAds.de eine Plattform (nachfolgend Plattform oder SmartShoppingAds) zur Verfügung, die registrierten Mitgliedern (nachfolgend Publisher) die Integrierung von Werbemitteln auf ihrer Website und die Teilnahme an Affiliate Programmen der Kunden von 1&1 (nachfolgend Shop-Partner) ermöglicht.

Gegenstand von SmartShoppingAds ist die Erbringung von Media-Dienstleistungen zur Unterstützung der Shop-Partner beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis. Für Publisher ist die Registrierung auf der Plattform und deren Nutzung kostenlos.

Der Teilnahme des Publishers bei SmartShoppingAds liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Sie regeln zugleich etwaige Pflichten des Publishers gegenüber dem Shop-Partner.

  1. Geltungsbereich
    • 1.1. Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen zwischen 1&1 und dem Publisher im Zusammenhang mit SmartShoppingAds liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Publishers sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen 1&1 und dem Publisher ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Publishers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 
    • 1.2. Soweit zwischen 1&1 und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Wirksamkeit der Schriftform.
    • 1.3. Angestellte von 1&1 sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
  2. Definitionen
    • In diesen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen des Publishers mit 1&1 bedeutet:
    • Account ist der nach der Registrierung durch den Publisher gemäß dessen vollständiger und inhaltlich zutreffender Angabe der Registrierungsdaten – unter Einschluss der Angabe der Haupt-Domain und der zutreffenden inhaltlichen Kategorie der Website des Publishers – erlangte rechtmäßige Zugang zu SmartShoppingAds.
    • Gültiger Klick: Ein Klick ist gültig, wenn ein User freiwillig und bewusst auf einen Hyperlink der ausgewählten Werbemittel oder des 1&1 Affiliate Programms des Shop-Partners auf der Website des Publishers klickt und dadurch die verlinkte Website des Shop-Partners aufgerufen wird. Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks desselben Users – auch auf verschiedene Hyperlinks - sind nicht gültig. Klicks die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. das Absenden einer SMS-Nachricht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Verwendung des Klicks in einem Paid Email System, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 1&1 unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Zustimmung werden hierdurch erzeugte Klicks nicht als gültig gezählt. Gültige Klicks werden auf der Basis des 1&1 Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und durch 1&1 nach Ermessen bestimmt.
    • Gültiger Lead: Ein Lead ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Website des Shop-Partners freiwillig und bewusst eine bestimmte definierte Aktion (qualifizierte Aktion) ausführt. Gültige Leads werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt, wobei hinsichtlich der Ausführung der qualifizierten Aktion diese für 1&1 durch das System des Shop-Partners protokolliert und verifiziert und durch 1&1 nach Ermessen bestimmt werden.
    • Gültiger Sale: Ein Sale ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Website des Shop-Partners freiwillig und bewusst eine entgeltpflichtige Ware erwirbt oder eine entgeltpflichtige Dienstleistung in Anspruch nimmt. Gültige Sales werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt, wobei hinsichtlich der Inanspruchnahme einer entgeltpflichtigen Ware oder Dienstleistung durch den User diese für 1&1 durch das System des Shop-Partners protokolliert und verifiziert und durch 1&1 nach Ermessen bestimmt werden.
    • Hyperlink ist ein über SmartShoppingAds zur Nutzung durch die Publisher bereitgestellter, als solcher durch den Publisher inhaltlich und äußerlich auf seiner Website kenntlich gemachter, Verweis auf die Website des Shop-Partners, der vom Publisher auch in ausschließlich dieser unveränderten Form verwendet wird.
    • Pay-Per-Click Affiliate Programm: Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Publishers entsteht 1&1 und nachfolgend dem Publisher durch die Weiterleitung von Besuchern zur Website des Shop-Partners ein Anspruch auf Vergütung.
    • Pay-Per-Lead (Fixbetrag pro gültigem Lead) Affiliate Programm: Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Publishers entsteht 1&1 und nachfolgend dem Publisher durch die Weiterleitung von Besuchern der Website des Publishers zur Website des Shop-Partners und die Vermittlung eines Leads (Durchführung einer bestimmten definierten Aktion durch einen User auf der Website des Shop-Partners) Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
    • Pay-Per-Sale (prozentuale Vergütung pro gültigem Sale) Affiliate Programm. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Publishers entsteht 1&1 und nachfolgend dem Publisher durch die Weiterleitung von Besuchern der Website des Publishers zur Website des Shop-Partners und die Vermittlung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen des Shop-Partners ein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
    • User: jede natürliche Person, welche die Website des Publishers bzw. des Shop-Partners freiwillig und wissentlich, d.h. ohne Zwang oder Täuschung, aufruft, ohne hierfür vom Publisher oder von dritter Seite eine Vergütung - außer im Rahmen eines Bonussystems von 1&1 selbst - zu erhalten.
    • Website (des Publishers): Website ist das in deutscher Sprache verfasste Internet-Angebot des Publishers unter der im Account angegebenen und angemeldeten (Haupt-) Domain mit den von 1 &1 geprüften Inhalten oder eine andere Domain oder eine Unterseite, wenn sie dieser Haupt-Domain im Account zugeordnet worden und inhaltlich identisch ist.
    • Website (des Shop-Partners) ist das Internet-Angebot des Shop-Partners unter der exakt angegebenen URL, unter der dieser online Waren und/oder Dienstleistung vertreibt bzw. bewirbt und auf das, gemäß den Regelungen des Affiliate Programms durch den Publisher, der zu verwendende Hyperlink verweist.
  3. Anmeldung zu SmartShoppingAds
    • 3.1. Mit der Anmeldung zum Erhalt eines Accounts hat der Publisher die vorliegenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen.
    • 3.2. Der Publisher ist 1&1, wie auch dem Shop-Partner gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Der Publisher ist verpflichtet, die Registrierungsdaten und Informationen bzgl. seines Accounts auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Publisher ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.
    • 3.3. Andere als in der zulässigen Sprache angebotene Webseiten des Publishers sind von der Teilnahme ausgeschlossen, gleichwohl erfolgte Anmeldungen werden von 1&1 ohne besondere Nachricht gelöscht.
    • 3.4. Die Anmeldung zum Erhalt eines Accounts, dessen Bestätigung durch 1&1 und die Zusendung der Zugangsdaten per E-Mail begründen keinen Vertragsschluss zwischen 1&1 und dem Publisher. Der Publisher erhält mit dem Account zunächst nur die Möglichkeit, sich für das Affiliate Programm eines Shop-Partners bei 1&1 zu bewerben.
    • 3.5 1&1 behält sich vor, die Anmeldung von Publishern ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Angebot und Vertragsschluss
    • 4.1. Zwischen 1&1 und dem Publisher werden jeweils gesonderte Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des jeweiligen Shop-Partners beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und zu den Konditionen des jeweiligen Affiliate Programms abgeschlossen.
    • 4.2. Der Publisher übermittelt über die Plattform unter seinem Account sein Angebot zur Teilnahme an einem Affiliate Programm durch entsprechende Bewerbung seiner Website gegenüber 1&1. Das Angebot des Publishers kann nicht mit Bedingungen oder Vorbehalten versehen werden, die von den Bedingungen des Affiliate Programms abweichen. Der Publisher hält sich binnen einer Frist von 4 Wochen, gerechnet ab Abgabe seiner Bewerbung gegenüber 1&1, an sein Angebot gebunden. Binnen dieser Frist kann 1&1 das Angebot annehmen, andernfalls gilt die Bewerbung als abgelehnt.
    • 4.3. Die Annahme des Angebotes wird durch die Auslieferung der zu dem jeweiligen Programm gehörenden Werbemittel erklärt. Die Annahme des Angebotes wird für 1&1 in der Form der Annahme der Bewerbung für das bestimmte Affiliate Programm und zu ausschließlich den auf der Plattform genannten Konditionen erklärt. 1&1 ist berechtigt, selbst oder durch den Shop-Partner die Ablehnung des Angebotes des Publishers für das Affiliate Programm ohne Angabe von Gründen zu erklären. Ein Anspruch gegen 1&1 seitens des Publishers entsteht hierdurch nicht.
    • 4.4 Die Selektion der in dem Werbemitteln dargestellten Händler - Onlineshops, Hersteller, andere Dienstleister - und sonstige Angaben obliegt alleinig 1&1 und den Shop-Partnern.
    • 4.5. Der Publisher wird durch die Annahme des Angebotes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Leistungen zur Unterstützung des jeweiligen Shop-Partners im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und zu den Konditionen des jeweiligen Affiliate Programms zu erbringen. 1&1 hat keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages gegenüber dem Publisher. Soweit jedoch der Publisher Leistungen erbringt, haben diese vertragsgemäß zu erfolgen und werden entsprechend vergütet.
  5. Leistungsbestimmungsrecht / Leistungserbringung
    • 5.1. 1&1 ist berechtigt SmartShoppingAds fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen.
    • 5.2. 1&1 ist auch berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
  6. Vergütung
    • 6.1. 1&1 ermöglicht dem Publisher die Teilnahme an Pay-Per-Click Affiliate Programmen, Pay-Per-Lead Affiliate Programmen, Pay-Per-Sale Affiliate Programmen bzw. einer Kombination aus mehreren der vorgenannten Programmarten. Der Publisher hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Arten von Programmen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher nur bei unter seinem Account erzeugten gültigen Klicks, gültigen Leads oder gültigen Sales gemäß den Bedingungen des jeweiligen Affiliate Programms oder dieser Geschäftsbedingungen.
    • 6.2. Bei Pay-Per-Klick Affiliate Programmen wird dem Publisher für jeden gültigen Klick ein Fixbetrag gutgeschrieben. 1&1 veröffentlicht auf der Plattform eine Statistik, aus der tagesaktuell hervorgeht, wie viel dem Publisher auf seinem Publisher-Konto gutgeschreiben wird.
    • 6.3. Klicks, die nicht per Hyperlink und/oder auf die Website des Shop-Partners generiert werden, werden nicht vergütet. Durch technische Vorrichtungen (z.B. Klickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Klicks werden ebenfalls nicht vergütet.
    • 6.4. Alle gültigen Klicks werden im Zuge der täglichen Auswertung dem Publisher-Konto bei 1&1 gutgeschrieben. Die Gutschrift auf dem Publisher-Konto stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, bei den erfassten Klicks handele es sich um gültige Klicks.
    • 6.5. Für die Vergütung des Publishers bei Pay-Per-Lead Affiliate Programmen, Pay-Per-Sale Affiliate Programmen oder einer Kombination mit den vorgenannten Programmarten gelten zunächst die Ausführungen unter Ziff. 6.2. bis 6.3. entsprechend. Alle Leads oder Sales werden nach Erfüllung der Bedingungen des jeweiligen Affiliate Programms gutgeschrieben. Die Gutschrift auf dem Publisher-Konto stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Affiliate Programms seien erfüllt oder bei den erfassten Leads oder Sales handele es sich um gültige Leads oder gültige Sales. Bei Pay-Per-Sale Affiliate Programmen mit prozentualer Vergütung wird diese nach dem Nettoverkaufswert der Ware oder Dienstleistung (exklusive der Nebenleistungen und der Mehrwertsteuer) berechnet.
  7. Zahlungsweise
    • 7.1. 1&1 informiert den Publisher tagesaktuell über die erzielte Vergütung im persönlichen Konfigurationsmenü des Publishers. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt via Gutschrift des entsprechenden Betrags auf das vom Publisher in seinem Account genannte Bankkonto. Der Publisher hat dazu die Möglichkeit, spätestens am 9. Tag des auf den abzurechnenden Monat folgenden Monats von der 1&1 die Gutschrift über die im jeweilig abzurechnenden Monat erzielte Vergütung anzufordern. 1&1 wird diese Vergütung spätestens am 15. Tag nach Anforderung der Gutschrift auf das vom Publisher genannte Bankkonto auszahlen, sofern die Vergütung für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 50,00 EURO netto beträgt. Beträgt sie weniger als 50,00 EURO netto, wird 1&1 die Vergütung des Publishers erst in dem Monat auszahlen, in dem alle Gutschriften auf dem Publisher-Konto kumuliert mindestens 50,00 Euro netto betragen, und die entsprechende Anforderung der Gutschrift durch den Publisher vorliegt. Das Publisher-Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.
    • 7.2. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt ggf. ohne abschließende Prüfung durch 1&1 dahingehend, ob den Gutschriften auf dem Publisher-Konto gültige Klicks, gültige Leads oder gültige Sales gemäß den Bedingungen des Affiliate Programms oder dieser Geschäftsbedingungen zu Grunde lagen. Soweit der Generierung eines Klicks, Leads oder Sales eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Affiliate Programms oder dieser Geschäftsbedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung ein gültiger Klick, Lead oder Sale gemäß diesen Geschäftsbedingungen nicht festgestellt werden kann, ist 1&1 berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von 12 Wochen nach Auszahlung rückzubelasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. 1&1 bleibt auch nach dieser Frist die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn 1&1 nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein, durch einen gültigen Klick, Lead oder Sale begründeter, Vergütungsanspruch zu Grunde lag.
    • 7.3. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt für alle Publisher zunächst aus dem Deckungsguthaben des Shop-Partners bei 1&1 für das jeweilige Affiliate Programm. 1&1 verpflichtet insoweit die Shop-Partner entsprechend der für den Vormonat ausbezahlten und/oder der vorauszusehenden Vergütung für eine hinreichende Deckung der bei den Publishern anfallenden Vergütung Sorge zu tragen. Sollte das Deckungsguthaben des Shop-Partners nicht ausreichen, die Vergütung gem. Ziff. 7.1. zur Auszahlung zu bringen, wird 1&1 allen Publishern die Vergütung für das jeweilige Affiliate Programm anteilig auszahlen. Sollte der Shop-Partner auch nach einer entsprechenden Aufforderung durch 1&1 nicht binnen einer Frist von 2 Wochen für eine Deckung der entstandenen Vergütungsansprüche der Publisher Sorge tragen, ist der Publisher berechtigt und vor Inanspruchnahme von 1&1 verpflichtet, seinerseits den Shop-Partner auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. 1&1 wird in diesem Falle seine Ansprüche gegenüber dem Shop-Partner in Höhe des Vergütungsanspruchs des Publishers nach Aufforderung an diesen abtreten. Der Publisher ist nicht verpflichtet, den Shop-Partner in Anspruch zu nehmen, wenn dies wegen Vermögenslosigkeit erkennbar aussichtslos ist.
  8. Pflichten des Publishers gegenüber 1&1 und dem Shop-Partner
    • 8.1. Der Publisher ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten verpflichtet, seine Website und seine Werbemaßnahmen einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch User gültige Klicks, gültige Leads oder gültige Sales auf der Website des Shop-Partners generiert werden.
    • 8.2. Die zur Teilnahme an einem Affiliate Programm erforderlichen Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite der Website des Shop-Partners stellt 1&1 dem Publisher zum Abruf bereit. Der Publisher darf den vom Shop-Partner für 1&1 zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur auf im SmartShoppingAds Kundenkonto des Publishers freigeschalteten Domains eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Affiliate Programm zulässig. Jede Weitergabe von Informationen oder Werbemitteln an Dritte ist unzulässig.
    • 8.3. Die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von 1&1 oder eines Dritten – insbesondere des Shop-Partners – ist grundsätzlich nur gestattet, wenn dem Publisher die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Der Publisher verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird.
    • 8.4. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht auf Webseiten ohne Inhalt, in Pop-Ups oder Pop-Unders sowie in E-Mails verwendet werden. Auf der Website des Publishers dürfen maximal bis zu fünf Anzeigeblöcke platziert werden, andere Elemente dürfen die Werbemittel nicht verdecken.
    • 8.5. Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, § 6 TDG. Der Publisher verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf der Website des Publishers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Affiliate Programmen von 1&1 nicht zulässig. Die Gestaltung der Website darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von 1&1 oder dem Shop-Partner zu beeinträchtigen.
    • 8.6. Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn der Publisher durch Link auf Seiten von Drittanbietern verweist.
    • 8.7. Der Publisher kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website den Hyperlink auf die Website des Shop-Partners setzen. 1&1 kann jedoch vom Publisher die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von 1&1 oder dem Shop-Partner zu beeinträchtigen.
    • 8.8. Die hier in Ziff. 8 festgelegten Verpflichtungen des Publishers übernimmt dieser auch mit Wirkung zu Gunsten des jeweiligen Shop-Partners.
  9. Account und Vertragsdauer
    • 9.1. Der Account des Publishers für die 1&1 Plattform wird unbefristet erteilt.
    • 9.2. Der Vertrag zwischen 1&1 und dem Publisher über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des jeweiligen Shop-Partners beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis wird abgeschlossen für die Dauer der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laufenden Kalenderwoche, längstens jedoch für die Dauer des Affiliate Programms. Er verlängert sich für die Dauer einer weiteren Kalenderwoche, längstens jedoch für die Dauer des Affiliate Programms, wenn er nicht mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des dem Zugang der Kündigung folgenden Tages ordentlich gekündigt wird.
    • 9.3. Die Kündigung nach diesen Vorschriften ist in Textform zu erklären. 1&1 ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen.
  10. Deaktivierung des Accounts und Kündigung
    • 10.1. 1&1 ist berechtigt, den Account des Publishers zu deaktivieren und dem Publisher hiervon Mitteilung zu geben, wenn dieser in einem Zeitraum von 3 Monaten nicht an einem Affiliate Programm teilgenommen oder keine Umsätze erzielt hat.
    • 10.2. 1&1 ist berechtigt, alle Verträge über die Teilnahme des Publishers an Affiliate Programmen ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen und den Account des Publishers zu deaktivieren, wenn dieser in einem Zeitraum von 3 Monaten keinen Anspruch auf Auszahlung des Publisher-Guthabens gemäß Ziff. 7 erlangt hat.
    • 10.3. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt dem Publisher und 1&1 vorbehalten. 1&1 ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Publishers gegen diese Geschäftsbedingungen, namentlich insbesondere den Verpflichtungen gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen, alle Verträge über Leistungen des Publishers im Rahmen der Affiliate Programme außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren.
    • 10.4. Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der schriftlichen Form. 1&1 ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen. Die Mitteilung über die Deaktivierung des Accounts ist stets formfrei möglich.
  11. Vertragsbeendigung
    • 11.1. Bei Deaktivierung des Accounts wird über ein eventuell bestehendes Publisher-Guthaben Abrechnung erteilt. Ein eventuelles Guthaben auf dem Publisher-Konto unterhalb der Schwelle des Ziff. 7.1. verfällt.
    • 11.2. Der Publisher ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks zu dem betroffenen Affiliate Programm von allen Webseiten zu entfernen. Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr gezahlt, auch wenn der Publisher den jeweiligen Hyperlink nicht von den Webseiten entfernt.
    • 11.3. Ein Publisher, dessen Account gemäß Ziff. 9 oder Ziff. 10 deaktiviert wurde, ist nicht berechtigt, sich erneut für die 1&1 Plattform anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Publisher gegenüber 1&1 zu Schadenersatz. Ein eventuell erzieltes Publisher-Guthaben verfällt.
  12. Schadenersatz
    • 12.1. Für Personenschäden haftet 1&1 unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet 1&1 nur dann, wenn 1&1, einer ihrer Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzliche Vertreter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von 1&1, einer ihrer Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzliche Vertreter zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von 1&1 auf solche typischen Schäden begrenzt, die für 1&1 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
      Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
    • 12.2. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von 1&1.
  13. Datenschutz
    • 13.1. Personenbezogene Daten des Publishers werden von 1&1 ausschließlich zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses elektronisch gespeichert. Gespeichert werden Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, Bankverbindung, Domain des Publishers und das betroffene Affiliate Programm. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dem Publisher ist bekannt, dass der Shop-Partner im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt mit ihm per Email oder Telefon aufnehmen darf.
    • 13.2. Die persönlichen Daten des Publishers werden von 1&1 gemäß den Bedingungen des Datenschutzes behandelt.
    • 13.3. Daneben werden personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies erforderlich ist, um dem Benutzer die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder erbrachte Leistungen abzurechnen (Abrechnungsdaten).
    • 13.4 1&1 darf die Anschrift und E-Mail-Adresse des Publishers für die Versendung von Mitteilungen zur Beratung der Publisher, zur Werbung für eigene Angebote und zur Marktforschung verwenden. Der Publisher kann der Versendung weiterer Nachrichten jederzeit schriftlich widersprechen. 1&1 sperrt in diesem Fall die Daten des Publishers.
    • 13.5 Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen der United Internet AG und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen der United Internet AG werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
    • 13.6 Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten, die von Google gespeichert werden, in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
  14. Änderungsvorbehalt
    • 14.1. Beabsichtigt 1&1 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird 1&1 dies dem Publisher mitteilen. Widerspricht der Publisher nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen 2 Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei 1&1 eingeht. 1&1 wird den Publisher auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.
    • 14.2. Die Vergütung bei allen Affiliate Programmen steht unter dem Vorbehalt der Änderung. Bei allen Affiliate Programmen kann der Shop-Partner für 1&1 nach seinem freien Ermessen die Vergütung ändern.
  15. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel
    • 15.1. Ist der Publisher Kaufmann wird für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Karlsruhe als Gerichtsstand vereinbart. Jede Partei ist auch berechtigt, die andere Partei an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
    • 15.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
    • 15.3. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Stand November 2009